Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen Hund, der über drei Monate alt ist, pro Jahr:

  • EUR 80,00 für den ersten Hund und
  • EUR 110,00 für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann gemäß Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Mieders vom 09.11.2017 über die Erhebung einer Hundesteuer eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung vorliegen (z.B. Blindenhunde, Rettungshunde).